ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER CLEANSMEN GMBH

(Stand: 1. Januar 2018) 

1.  VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen die Cleansmen Mülltonnen- und Containerreinigung GmbH, CLEANSMEN GmbH, Vogelsangstraße 48, 71336 Waiblingen, Telefon: 07146/2846992, Telefax: 07146/2846993, E-Mail: info@cleansmen.de (im Folgenden nur noch Auftragnehmer genannt) in Geschäftskontakt tritt.

1.2 Der Auftragnehmer bietet im Bereich der Mülltonnen- und Containerreinigung einen Reinigungsservice an. Die Reinigung wird mit einem eigens hierfür konzipierten Spezialfahrzeug durch Mitarbeiter der Firma Cleansmen durchgeführt. Das Reinigungsfahrzeug besitzt einen Wasser- und Abwassertank, es ist kein Anschluss an eine externe Wasserversorgung erforderlich. Das Reinigungsfahrzeug arbeitet mit einem vollautomatisierten, geschlossenen Waschsystem. Das erzeugte Schmutzwasser verbleibt im Spezialfahrzeug, weder die Kunden noch das Reinigungspersonal des Auftragnehmers kommen mit Schmutzwasser, Aerosolen und gelösten Fettstoffen in Berührung.

1.3 Das Spezialfahrzeug reinigt sowohl Standardmülltonnen von 60 bis 360 l Fassungsvolumen als auch Müllcontainer zwischen 0,6 und 1,1 m² Inhalt. Größere Inhaltsmengen müssen vorher mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Auftragnehmer vor. Im Hochdruckverfahren (bis zu 180 bar) wird der Behälter ins Innere des Fahrzeugs aufgenommen und im geschlossenen Wasserkreislauf automatisch mit einer Temperatur von bis zu 70° C innen wie außen gewaschen.

1.4 Die Reinigung findet an den individuell vereinbarten Terminen statt, die sich an den Leerungstagen der örtlichen Entsorgungsbetriebe orientieren. Ändern die Entsorgungsbetriebe ihre Leerungstage, behält sich der Auftragnehmer vor, die vereinbarten Reinigungstermine ebenfalls zu ändern. Über eine solche Änderung wird er den Kunden rechtzeitig informieren.

2.  VERTRAGSSCHLUSS - ZAHLUNG

2.1 Nach Kontaktaufnahme erhält der Kunde ein individuelles Angebot vom Auftragnehmer. Mit der Unterschrift unter dieses Auftragsformular erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang beim Auftragnehmer anzunehmen. Die Annahme wird schriftlich per E-Mail erklärt.

2.2 Sofern es die Witterungsbedingungen, z.B. wegen zu niedrigen Temperaturen (ab ca. 5 Grad), keine Reinigung zulassen, wird die Reinigung nach Absprache mit dem Kunden entweder nachgeholt oder ohne Berechnung ersatzlos gestrichen.

2.3 Die Reinigungsleistungen werden nach Möglichkeit am selben Tag erbracht, an dem auch die Müllabfuhr die Behältnisse leert. Zwischen Leerung und Reinigung kann jedoch eine größere Zeitspanne liegen. Bitte lassen Sie deshalb die Behältnisse bis 13 Uhr am folgenden Werktag am Ort der Leerung stehen. Der Auftragnehmer behält es sich vor, die Reinigungsleistungen auch an einem anderen Tag, als jenem der Müllabfuhr, zu erbringen. Reklamationen bezüglich offensichtlicher Mängel sind grundsätzlich innerhalb von 2 Werktagen nach der Reinigung geltend zu machen. Zur Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit ist eine Reklamation, die sich auf die Reinigungsleistung als solche bezieht, unverzüglich und insbesondere vor Wiederverwendung der Behältnisse geltend zu machen.

2.4 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin keinen Zugang zu den zu reinigenden Behältnissen oder dem zu reinigenden Bereich gewährt, so kann der Auftragnehmer den vollen Preise dem Kunden in Rechnung stellen. Dies gilt auch, wenn der Auftrag aus sonstigen Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht ausgeführt werden kann. Für den Fall, dass kein Zugang zu dem Reinigungsbereich oder den zu reinigenden Behältnissen möglich ist, und der Auftrag deswegen nicht ausgeführt werden kann, hat der Kunde keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer auf Erfüllung oder Ersatzansprüche. Soll der Auftrag ausgeführt werden, nachdem ein Zugang bei der ersten Anfahrt nicht gegeben war, so bedarf dies einer Neuerteilung des Auftrages durch den Kunden und einer Annahme durch den Auftragnehmer. Der ursprünglich erteilte Auftrag ist mit dem Scheitern der Anfahrt erloschen. Bei einem Abonnement ist diese Regelung nur auf die vereitelte Teilleistung und den Preis der einzelnen Teilleistung anzuwenden. Das Abonnement läuft jedoch unbeschadet hiervon weiter. Die fristlose Kündigung (5.2) durch den Auftragnehmer bleibt aber vorbehalten.

2.5 Kunden bezahlen bei Einmalreinigung vor der Leistung durch den Auftragnehmer den gesamten Preis für die gewünschten Reinigungsleistungen. Bei Abonnementkunden wird der Rechnungsbetrag grundsätzlich nach erbrachter Leistung je nach Intervall individuell abgerechnet. Daraufhin sind die zu reinigende Tonne bzw. der Container durch Aufkleber zu markieren, die je nach individueller Vereinbarung entweder der Auftragnehmer bei der ersten Reinigung oder der Kunde nach Erhalt der Aufkleber gut sichtbar auf dem Deckel des Behältnisses anbringt.

2.6 Die angebotenen und bestätigten Preise verstehen sich wenn nicht anders angegeben in Euro, jeweils ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

2.7 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

2.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.  GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

3.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr durch Nachbesserung, wenn der Kunde berechtigterweise Nacherfüllung verlangt. Dies setzt voraus, dass der Mangel rechtzeitig gemäß Punkt 2.3 Abs. 2 dieser AGB gerügt wurde.

3.2 Soweit der Auftragnehmer die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftragnehmer unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

3.3 Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden dann nicht zu, wenn nur eine geringfügige Vertragswidrigkeit vorliegt oder der Auftragnehmer die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

3.4 Der Auftragnehmer kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten dem Auftragnehmer gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mängelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht. Der Auftragnehmer kann die Nacherfüllung ebenso verweigern, wenn der Kunde dem Auftragnehmer keine Anfahrtsmöglichkeit zur Verfügung stellt. In diesem Fall einer berechtigten Verweigerung der Nacherfüllung ist der Kunde nicht zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt.

3.5 Es wird keine Gewähr für Schäden aus folgenden Gründen übernommen: natürliche Abnutzung der zu reinigenden Behältnisse; Schäden durch die Reinigung, die aufgrund von Vorschäden an den Behältnissen entstehen; natürliche Abnutzung der zu benutzenden Zufahrten und Wege durch Befahren mit den Reinigungsfahrzeugen.

3.6 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Auftragnehmers nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.  VERJÄHRUNG

4.1 Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab der Erbringung der Reinigungsleistungen. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechtes sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.

4.2 Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer grobes Verschulden vorzuwerfen ist, sowie im Falle der dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bis zum Verlust des Lebens des Kunden und im Falle eines arglistigen Verhaltens des Auftragnehmers.

5.  VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

5.1 Ein Reinigungsauftrag kann entweder als Einzelauftrag oder als Abonnement erteilt werden. Abonnements sind aus Gründen der Einsatzplanung befristet bis zum 30.04. des auf den Vertragsschluss folgenden Kalenderjahres. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement jeweils um ein Jahr.

5.2 Sowohl der Auftragnehmer als auch der Kunde können den Vertrag fristlos kündigen, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten der anderen Partei die Durchführung des Vertrages oder des Vertragszwecks so gefährdet ist, dass der kündigenden Partei nicht mehr zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aufrecht zu erhalten. Die Regelung 2.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt unbeschadet dieser Regelung für den Fall der Zufahrtsvereitelung.

5.3 Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten Vergütung oder hilfsweise einer angemessenen Vergütung für die durch den Auftragnehmer bereits ausgeführten Reinigungsleistungen. Insoweit wird der Auftragnehmer die bereits erbrachten Leistungen und die hierfür zu gewährende Vergütung darlegen, bewerten und von den noch nicht ausgeführten Leistungen abgrenzen. Wird für nicht erbrachte Leistungen eine Vergütung verlangt, so hat der Auftragnehmer auch diese darzulegen und anzugeben welche Aufwendungen er aufgrund der Beendigung des Vertrages erspart hat. Dies gilt dann nicht, wenn der Auftragnehmer die Pauschale nach 2.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wählt.

5.4 Ein Abonnement kann sowohl durch den Auftragnehmer als auch durch den Kunden mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.04. eines Jahres gekündigt werden, erstmalig zum 30.04. des auf den Vertragsschluss folgenden Kalenderjahres.

6.  ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - GERICHTSSTAND

6.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Alle Erklärungen, Anzeigen, Zustimmungen oder ähnliches, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden Rechtswirkungen hervorrufen sollen, bedürfen der Schriftform. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Von dieser Klausel kann nur schriftlich abgewichen werden.

6.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit oder die Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle der gesamten Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit von einer oder mehreren Bestimmungen. Bei Lücken dieses Vertrages vereinbaren die Parteien bereits jetzt, eine Vorschrift aufzunehmen, die sie unter Berücksichtigung des wirtschaftlich Gewollten vernünftigerweise aufgenommen hätten, hätten sie die Lücke bei Vertragsschluss bedacht.

6.3 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine dem vergleichbare ausländische Person ist, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers der Gerichtsstand; der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.